Augsburg - Sie wird ihn bald zum ersten Mal wiedersehen. Nach so langer Zeit. Ihn, den Mörder ihrer zwölfjährigen Tochter Vanessa. Warum die Mutter dem Täter im Gerichtssaal gegenübersitzen will:
Vor dem Augsburger Landgericht beginnt am Freitag ein Prozess um die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung mit dem Ziel, eine Freilassung von Vanessas Mörder Michael W. (zur Tatzeit 19) zu verhindern. Vor fast genau zehn Jahren, in der Nacht auf Faschingsdienstag, hatte der junge Mann in Gersthofen die Schülerin mit 21 Messerstichen umgebracht. Michael W., der bei dem Mord als Tod verkleidet war, erhielt zehn Jahre Haft – die Höchststrafe im Jugendstrafrecht.
Seit Rosenmontag hätte der heute 30-Jährige frei sein müssen. Doch stattdessen muss er sich erneut vorm Augsburger Landgericht verantworten, wegen der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Grund: Gleich drei Gutachter halten den Metallbau-Azubi weiterhin für gefährlich und seine Entlassung in die Freiheit für unverantwortlich. Augsburgs Leitender Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz: „Wir glauben, dass die Gefährlichkeit von damals, als er mit Totenmaske das Mädchen mit unzähligen Messerstichen tötete, weiter fortbesteht.“
Im Prozess wird Michael W. vom Münchner Anwalt Dr. Adam Ahmed (40) verteidigt. Er zählt zurzeit den mutmaßlichen Doppelmörder von Krailling zu seinen Mandanten. Im Fall Michael W. ist Ahmed überzeugt: „Er hat seine zehn Jahre Strafe abgesessen, damit ist die Sache erledigt.“ Selbstbewusstsein schöpft der Anwalt aus einem ähnlichen Fall, den er erfolgreich bis vors Bundesverfassungsgericht brachte: Die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung für den Kelheimer Joggerinnenmörder, der derzeit wieder in Regensburg vor Gericht steht, wurde vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Ahmed zur tz: „Ich bin der Meinung, dass mein Mandant nicht auf Grundlage eines Gesetzes bestraft werden kann, das es bei der Verurteilung noch gar nicht gab.“ Denn beide Täter wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt – und erst 2008 schuf der Bundesrat die Möglichkeit, solche Täter ebenfalls in der Sicherungsverwahrung wegzusperren. Ein Urteil wird nach sechs Verhandlungstagen am 27. April erwartet.
MC/JV
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