211.03.09|Bayern|44 Kommentare
Artikel drucken|Artikel empfehlen|Schrift a / A
München. - CSU und FDP haben ihre Auseinandersetzung um die Feinheiten der geplanten Lockerung des Rauchverbots beendet. Damit ist der Weg für die geplante Gesetzesänderung frei.

© ap
In der kleinen, "getränktegeprägten Gastronomie", darf ab August wieder geraucht werden
Die zwei Regierungsfraktionen einigten sich am Mittwoch, wie beide Seiten mitteilten. Strittig war, unter welchen Bedingungen ein Wirt das Rauchen in seiner Kneipe erlauben darf. Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) hatte vorgeschlagen, dass das Rauchen nur in Gaststätten wieder erlaubt werden soll, in denen “einfache Speisen“ serviert werden. Die FDP bemängelte, dass der Begriff “einfache Speisen“ unklar sei und zu mehr Bürokratie führen würde.
Der Kompromiss am Mittwoch: Im Gesetz wird nicht mehr von “einfachen Speisen“ die Rede sein, sondern von “getränkegeprägter Gastronomie“. Damit würde das Rauchen in Wirtshäusern frei gestellt, die nicht größer als 75 Quadratmeter sind und deren Gäste lieber trinken als essen. Was exakt unter “getränkegeprägter Gastronomie“ und “einfachen Speisen“ zu verstehen ist, wird nicht im Gesetzestext festgelegt, sondern in den Ausführungsbestimmungen für die Behörden. Darüber können sich dann die Beamten vor Ort die Köpfe zerbrechen. Die neue Regelung soll am 1. April in Kraft treten.