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Tankstellen-Einkauf nur noch für Autofahrer - Fußgänger und Radler schauen nach Ladenschluss-Urteil in die Röhre

Tankstellen-Einkauf nur noch für Autofahrer

Regensburg - Ob das Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Urteil daran gedacht haben? Wer nach Ladenschluss an der Tankstelle noch ein paar Semmeln oder einige Flaschen Bier kaufen möchte, hat in Zukunft Pech gehabt.

Das ist wirklich kein Witz. Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schauen Fußgänger und Radlfahrer, wenn sie nach Ladenschluss oder an Sonn- und Feiertagen an der Tankstelle mal schnell Semmeln oder ein Flascherl Wein holen wollen, ab sofort in die Röhre. Einkaufen dürfen in diesem Zeitraum an der Tanke nur noch Autofahrer! In Regensburg wurde jetzt eine Tankstellenpächterin verwarnt, weil sie einem Fußgänger nach 20 Uhr eine Cola verkauft hat! Für den Wiederholungsfall drohen ihr bis zu 500 Euro Bußgeld.

Danuta Scholtyssek ist seit 14 Jahren im Tankstellengeschäft, seit sieben Jahren führt sie die Agip-Tankstelle in der Schweinfurter Straße in Regensburg, aber so etwas hat sie noch nie erlebt: Als sie vergangenen Mittwoch nach 20 Uhr – und damit nach der gesetzlichen Ladenschlusszeit – einem Passanten eine Cola verkauft hatte, standen plötzlich zwei Männer vom Ordnungsamt in ihrem Shop und wiesen sie darauf hin, dass dies nicht erlaubt sei. „Das Duo“, so Danuta Scholtyssek, „hatte von einem am Straßenrand geparkten Wagen aus die Tankstelle offensichtlich beobachtet.“

Die Pächterin fiel aus allen Wolken, aber sie ahnte, dass ihr Handeln tatsächlich unkorrekt war. Denn Anfang April hatte das Regensburger Ordnungsamt alle 37 Tankstellenpächter im Stadtgebiet auf die neue Rechtslage hingewiesen. Und die ist nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts eindeutig: Einkaufen – und zwar auch nur Reisebedarf! – dürfen außerhalb der Ladenschlusszeiten und an Sonn-und Feiertagen nur „Reisende“. Und als „Reisende“ sieht das Gericht nur „Autofahrer und deren Mitfahrer an.

Klingt weltfremd, doch die Richter hatten vor allem ein Ziel im Auge: Eine Regelung zu finden, die die Einzelhändler nicht allzu sehr benachteiligt und möglichst „wettbewerbsneu­tral“ ist. Im Alltag führt dies allerdings zu bizarren Ergebnissen – wie auch ein Regensburger Vater jetzt an einem Sonntag zu spüren bekam. Auf dem Heimweg vom Bolzplatz wollte er an der Tankstelle für seinen Sohn (10) Mineralwasser kaufen und bekam – nichts.

Dass sich der Vater darüber ärgerte, kann Alfred Santfort, der Chef des Regensburger Ordnungsamtes, zwar verstehen, „aber das Urteil lässt uns keinen Spielraum“. Er sieht nur eine Lösung für das Problem: „Der Freistaat Bayern muss endlich ein eigenes, längst überfälliges Ladenschlussgesetz erlassen. Sachsen und Berlin haben das schön längst gemacht.“

In München bewertet man die Lage gelassener. Eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats meinte diplomatisch: „Wir setzen bei unseren Kontrollen andere Prioritäten …“ Santfort dazu: „Ich werde mich hüten, das landeshauptstädtische Vorgehen zu bewerten.“

WdP

Rubriklistenbild: © dpa

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