Eklat im Landtag! Mit Zwischenrufen haben gestern zahlreiche Zuhörer die Schlussdebatte über das geplante neue Demonstrations-Gesetz im Verfassungsausschuss des Landtags gestört. „Warum haben Sie Angst vor dem Volk?“, empörte sich eine Zuhörerin.

© dpa
Zu demonstrieren soll nicht mehr so einfach bleiben.
Die Staatsregierung will mit dem neuen Versammlungsgesetz zum Beispiel Aufmärsche von Neonazis wie vor dem KZ Dachau verhindern. Was ist dagegen zu sagen?
Klaus Hahnzog:Dafür müsste man das gesamte Gesetz nicht neu machen. So hat Sachsen nur das bislang geltende Bundesgesetz übernommen und es um nur eine Vorschrift erweitert: An welchen brisanten Orten und Daten Demonstrationen verboten werden können. Im Osten wird wegen der Erfahrung der Montagsdemonstrationen vor dem Mauerfall die Freiheit nicht weiter beschnitten. Das bayerische Gesetz dagegen trifft neben den Neonazis alle Bürger, die demonstrieren möchten. Und da werden sich viele künftig überlegen, ob sie ein Risiko eingehen wollen, wenn sie auf die Straße gehen.
Wovor müssen denn Bayern künftig Angst haben, wenn sie auf die Straße gehen?
Schon eine Versammlung von zwei Menschen soll künftig als Demo gelten. Was bedeutet das?
Hahnzog:Streng gesehen könnte das sogar ein Raucher-Pärchen treffen, das vor die Kneipentüre unter freien Himmel muss: Wenn sie sich dabei über die bayerische Regelung empören und Passanten ansprechen, könnte das schon als Demonstration gelten. Ebenfalls eine Versammlung anmelden müssten künftig zwei Menschen, die nur Flugblätter verteilen. Auch nur zwei Menschen riskieren 3000 Euro Strafe, wenn sie als Streikposten vor einem Betrieb stehen. Außerdem: Um sein Grundrecht in Bayern wahrnehmen und die etwa 30 Ordnungswidrigkeiten in dem Gesetz künftig vermeiden zu können, müsste man bald schon ein kleines juristisches Staatsexamen haben.
Die Gewerkschaften befürchten eine Einschränkung des Streikrechts. Doch was hat das mit dem Demo-Recht zu tun?
Hahnzog:Auch sie leben nicht nur von Aktionen in den Werkshallen, sondern auch davon, indem sie ihren Protest auf die Straße tragen. Wenn sie dann Versammlungen künftig statt 48 sogar 72 Stunden vorher anmelden müssen und Unternehmen so von geplanten Aktionen erfahren, fällt der Überraschungseffekt weg und die Arbeitgeber könnten sich auf den Ausstand einstellen. Spontane Demonstrationen sind zwar möglich. Aber nur wenn heute auf morgen ein Betrieb geschlossen werden soll.
Ist das Gesetz Ihrer Meinung nach also handwerklich schlecht gemacht?
Hahnzog:Es ist absichtlich so geschrieben, um kritische Bürger gängeln zu können. Jede Menge Bürokratie soll sie einzuschüchtern, dass sie sich ihre Meinung nicht zu sagen trauen. Bayern hat sogar wie mit der Erlaubnis von Filmaufnahmen Regeln eingearbeitet, denen das Bundesverfassungsgericht schon längst widersprochen hat. Nach den Urteilen wie zum automatischen Autokennzeichen-Scanning bin zuversichtlich, dass es auch das neue bayerische Demo-Gesetz kippen wird. Denn es ist die Aufgabe des Staates, die Freiheit des Einzelnen zu schützen statt ihn einzuschüchtern.
Quelle: tz
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