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Schongau - Opfer Manfred P. verliert Auge - Haftrichter erlässt gegen Jugendliche Haftbefehl wegen Mordes

Opfer verliert Auge / Staatsanwalt reagiert

Schongau - Jetzt doch: Haftbefehl wegen versuchten Mordes

Schongau - Alles Beten, Bitten und Hoffen war vergebens: Das Opfer der Schongauer Schläger, der 54-jährige Dreher Manfred P., wird sein rechtes Auge verlieren und damit durch das grausige Verbrechen sein Leben lang gezeichnet bleiben.

schongau schläger

© bas

Das Opfer Manfred P.

Diese traurige Nachricht aus dem Augsburger Zentralklinikum und neue Ermittlungsergebnisse der Polizei haben nun doch dazu geführt, dass der 15-jährige Haupttäter inzwischen hinter Gittern sitzt. Am Dienstagabend wurde der Hauptschüler festgenommen, am Mittwoch erließ der Haftrichter dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II einen Haftbefehl – wegen versuchen Mordes!

Noch bis Dienstagnachmittag war man bei der Staatsanwaltschaft der Ansicht gewesen, die Tat rechtfertige keine Verhaftung. „Nach den Aussagen des Opfers“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Eduard Meyer am Mittwoch, „ergab sich aber ein anderes Bild.“ Demnach benutzte der Haupttäter, ein 15-jähriger Türke, bei seinem Angriff keinen Besenstiel, sondern eine Eisenstange! Hätte er Manfred P. nur ein paar Zentimeter weiter an der Schläfe getroffen, er hätte den Schlag wohl nicht überlebt.

Inzwischen ist auch klar, dass der Täter kein unbeschriebenes Blatt ist. „Er fiel vor einigen Monaten auf, bei einer Schlägerei auf einem Schongauer Volksfest . Gegen ihn wurde deshalb wegen schwerer Körperverletzungen ermittelt. Das Verfahren haben wir erst vor kurzem abgeschlossen“, so Meyer. Anklage wurde bisher allerdings noch nicht erhoben.

Der 15-Jährige wehrt sich übrigens gegen den Vorwurf, er habe eine Eisenstange bei seinem Angriff benutzt. Er behauptet weiter, es sei eine hölzerne Waffe gewesen. Meyer dazu: „Das Opfer ist sich aber sicher, dass es Eisen war. Wir vertrauen da auf seinen Sachverstand als Dreher. Zudem ist auch der behandelnde Arzt sicher, dass die Verletzungen des Opfers nur durch eine schwere Waffe verursacht worden sein können.“

Bewaffnet war bei dem Angriff nicht nur der Haupttäter, sondern auch seine vier Spezln, die im Gebüsch lauerten. Ihre Stöcke und Stangen hatten sie sich vor der Tat bei einem Einbruch in einen Gartenschuppen in Schongau besorgt. Gegen die vier Mittäter wird auch weiterhin ermittelt – „wegen versuchten schweren gemeinschaftlichen Raubes“, so Oberstaatsanwalt Meyer.

In Schongau ist man ob des schweren Schicksals von Manfred P. fassungslos – aber immerhin sagen viele, ist der Täter jetzt wenigstens nicht mehr auf freiem Fuß …

WdP

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