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Nacktläufer lenkt vor Gericht ein: Nie mehr ohne Handtuch

Nacktläufer lenkt vor Gericht ein: Nie mehr ohne Handtuch

Gunzenhausen - Ein 51-jähriger Mann, der seit zwei Jahren als “Nacktläufer von Gunzenhausen“ für Aufsehen sorgt, will künftig zumindest mit einem kleinen Handtuch bekleidet spazieren gehen.

Immer wieder kommt es zum Aufeinandertreffen zwischen Nudisten und Ordnungshütern.

© dpa

Immer wieder kommt es zum Aufeinandertreffen zwischen Nudisten und Ordnungshütern.

Dazu verpflichtete er sich am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

Dem Mann war vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auferlegt worden, seine Geschlechtsorgane auf öffentlichen Wegen und Plätzen vor den Blicken anderer zu verbergen. Doch auch nach einer Zwangsgeldandrohung wurde er nach Erkenntnissen des Landratsamtes noch drei Mal nur mit Turnschuhen bekleidet beim Spazierengehen gesehen. Daraufhin forderte ihn die Behörde auf, das Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro zu bezahlen.

Dagegen klagte der 51-Jährige und berief sich auf das Grundrecht der Kunstfreiheit, zu der seiner Meinung nach auch seine Nacktaktivitäten zählten. Die Argumentation der Behörde, dass nacktes Auftreten in der Öffentlichkeit gegen die Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Gemeinschaftsleben verstoße, wollte er nicht geltenlassen.

Auf Anraten des Verwaltungsgerichts Ansbach zog er jedoch seine Klage gegen den Zwangsgeldbescheid am Donnerstag zurück. Denn in der mündlichen Verhandlung ließ sich der Richter nicht auf eine Grundsatzdiskussion über künstlerische Freiheiten ein. Zudem hätte der Kläger formal bereits gegen die Androhung eines Zwangsgeldes Einspruch erheben müssen, nicht erst gegen die Vollstreckung des Bescheides.

Der Mann verpflichtete sich, künftig bei seinen Spaziergängen ein mindestens 20 mal 30 Zentimeter großes Handtuch wie einen Lendenschurz um die Hüften zu tragen. Im Gegenzug verzichtete die Behörde auf die Vollstreckung des Bescheides. Bei einem erneuten Nacktauftritt droht dem Flitzer aber ein erhöhtes Zwangsgeld von 400 Euro. (Az: AN 5 K 08.00601)

Das Amtsgericht Weißenburg hatte das Treiben des Mannes bereits im September des vergangenen Jahres als vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit eingestuft und ihn wegen Belästigung der Allgemeinheit in fünf Fällen zu einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt.

Quelle: DPA

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