Lokführer fährt mit Zug zum Holzklauen

Lokführer fährt mit Zug zum Holzklauen

328.01.09|Bayern|16 Kommentare
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Aschau - Die Geschichte erinnert ans „Königlich-bayerische Amtsgericht“: Ein Lokführer schnappt sich nachts im Chiemgau seinen Zug, um damit in den Wald zum Holzklauen zu fahren.

Holz klauen und dann noch mit der Dienst-Eisenbahn? Konnte nicht gutgehen...

Holz klauen und dann noch mit der Dienst-Eisenbahn? Konnte nicht gutgehen...

Doch der Diebstahl fliegt auf, der Lokführer landet vor der Amtsrichterin. Die zeigt viel Verständnis und spricht den Mann frei. Doch der Staatsanwalt will eine Strafe…

Frank M. (53, Name geändert) ist ein alter Eisenbahnbeamter, ein Lokführer ohne Tadel. Bis zu jenem Wintertag, an dem er mit seinem Zug auf der Chiemgaubahn zwischen Prien und Aschau pendelte. Da fällten Arbeiter längs der Bahngleise im Auftrag der Bahn Bäume. „Eigentlich a schens Hoiz für den Kachelofen“, dachte sich der 53-jährige. In einer Pause erkundigte sich der Lokführer bei den Waldarbeitern, ob er für seinen Kachelofen etwas Brennholz mitnehmen könne. Die Arbeiter stimmten generös zu – denn das Holz gehörte ihnen ja nicht. Später waren die Arbeiter nicht mehr zu ermitteln …

Der Eisenbahner wollte nun zunächst auf der letzten Fahrt nach Aschau, die dort planmäßig um 0.11 Uhr endet, das Holz mitnehmen. Da meist keine Fahrgäste mehr mitfahren, wäre auch – so seine Überlegung – dieser Plan aufgegangen: unterwegs schnell stehen bleiben, den Zug mit Holz füllen. Dafür ein wenig später ankommen.

Sein Pech: Ausgerechnet an diesem Tag saßen auf der letzten Fahrt zwei Reisende nach Aschau im Zug. Auweh, zwick! Frank M. disponierte also um: Kurz nach Mitternacht fuhr der Lokführer mit dem Zug von Aschau aus in den Wald und lud bei den Haltepunkten Vachendorf und Urschalling insgesamt ein Ster Brennholz ein. Dann ging’s zurück. Damit niemand etwas merkte, war Frank M. sogar ohne Licht gefahren.

Trotzdem flog der „Holzsonderzug aus Aschau“ auf: Anwohner hatten sich über den mit laufendem Motor stehenden Zug geärgert und beschwerten sich bei der Deutschen Bahn. Die reagierte konsequent: Sie fand heraus, dass der Lokführer für die zusätzlich gefahrenen 15 Kilometer für 12,13 Euro Diesel verblasen hatte, und zeigte ihn wegen Diebstahls „einer geringwertigen Sache“ an. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl, dem M. widersprach.

Bei der Verhandlung zeigte die Amtsrichterin in Rosenheim aber Herz für den Lokführer und sprach ihn frei. Begründung: Der Angeklagte habe bei der Fahrt nicht an den Dieselverbrauch gedacht, zudem habe er die Holzstöße nur über die Bahntrasse wieder finden können. Außerdem sei sein ursprünglicher Plan, das Holz in den Zug einzuladen, wegen der Fahrgäste nicht durchführbar gewesen.

Während im „Königlich-bayerischen Amtsgericht“ Ankläger und Angeklagter nach dem Prozess im Biergarten zusammensitzen, verlief hier das Ende weniger harmonisch. Der Staatsanwalt ging tatsächlich in Berufung. Frank M. arbeitet inzwischen bei einer anderen DB-Firma.

Karl-Heinz Dix

Quelle: tz

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