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BGH kippt mildes Urteil für Augsburger Steuerbetrüger: Knast für den Millionär?

Knast für den Augsburger Steuerbetrüger?

Augsburg - Müssen Steuerhinterzieher härter bestraft werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil über einen früheren Augsburger Unternehmer gekippt, der mehr als 1,1 Millionen Euro Steuern hinterzogen hat.

Das Landgericht Augsburg hatte den geständigen Angeklagten im vergangenen Jahr zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil kassierte der BGH am Dienstag und bestätigte damit seine bisherige Rechtssprechung:  Bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro muss der Angeklagte in der Regel ins Gefängnis. Damit folgten die Karlsruher Richter der Revision der Staatsanwaltschaft. Die Strafe muss nun in Augsburg neu verhandelt werden.

Der 60-jährige Angeklagte hatte Steuern in Höhe von 1,1 Millionen Euro hinterzogen. Der Geschäftsmann war Mitgesellschafter in zwei Unternehmen gewesen, die 2001 an eine Aktiengesellschaft verkauft wurden. Als Verkaufserlös und Vermittlungsprovision erhielt er 2002 umgerechnet knapp 15 Millionen Euro und Aktienanteile. Außerdem blieb er weiter Geschäftsführer in einem der verkauften Unternehmen und erhielt 2006 auch Tantiemen von 570 000 Euro. In seiner Einkommensteuererklärung deklarierte er falsch. Deshalb berechnete ihm das Finanzamt knapp 900 000 Euro zu wenig. Anschließend ließ sich der 60-Jährige einen Trick einfallen, um für seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zu zahlen: Er verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die „Schenkung“ des Geldes an seine Frau und seine Kinder. Der Grund: Die Schenkungssteuer war niedriger als die fällige Lohnsteuer - der Mann hinterzog nochmals 240 000 Euro. Bei einer Betriebsprüfung flog der Betrug auf.

Trotz einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2008 wurden Steuerkriminelle in manchen Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die Beträge, die hinterzogen wurden, nahe an der Millionengrenze lagen. So verurteilte das Landgericht Bochum 2009 beispielsweise den ehemaligen Postchef Klaus Zumwinkel für die Hinterziehung von einer knappen Million Euro zu zwei Jahren Haft  - aber auf Bewährung.

Spektakuläre Steuerfälle - unterschiedliche Urteile

Wer Millionen Euro am Finanzamt vorbeischleust, muss nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von 2008 mit höheren Strafen rechnen - auch mit Gefängnis. Unterschiedliche Urteile danach und davor:

Februar 2009: Lobbyist Dieter Holzer wird zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er hatte gestanden, der ehemaligen Verteidigungs-Staatssekretärin Agnes Hürland-Büning (CDU) bei der Hinterziehung von Steuern in Höhe von 1,7 Millionen Euro geholfen zu haben.

Januar 2009: Ex-Postchef Klaus Zumwinkel wird für die Hinterziehung von einer knappen Million Euro Steuern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Ex-Spitzenmanager eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen.

Oktober 2002: Das Landgericht München I verurteilt Tennisstar Boris Becker wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Er erhält zudem eine Strafe von 300 000 Euro und muss eine Geldbuße von 200 000 Euro als Bewährungsauflage zahlen.

Dezember 1997: Der Münchner Konzertveranstalter Marcel Avram wird wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 5 Millionen Mark zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach einem Jahr wird er auf Bewährung entlassen.

tz/dpa

Rubriklistenbild: © dpa

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