Kinderpornos verbreitet: Freiheitsstrafe für Geretsrieder (24)

Kinderpornos verbreitet: Freiheitsstrafe für Geretsrieder (24)

027.01.10|Bayern|2 Kommentare
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Geretsried - Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr hat das Wolfratshauser Amtsgericht einen 24-Jährigen Geretsrieder verurteilt. Er hatte unter anderem Kinderpornos im Internet getauscht.

„Grauenhaft. Das gibt’s ja nicht. Wie kann man sich denn so was anschauen?“ Amtsrichter Helmut Berger verbirgt seinen Ekel nicht, den er empfindet, als er mit den Prozessbeteiligten die Beweisfotos durchblättert. Der Angeklagte wendet sich beschämt ab. Wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften und anderer Delikte stand der Geretsrieder jetzt vor Gericht.

Anfang Oktober 2008 war das Bundeskriminalamt auf die Spur des 24-Jährigen gestoßen, als eine Internet-Tauschbörse unter die Lupe genommen wurde. Dabei konnten auf dem PC des Angeklagten mindestens sieben Videodateien „von beträchtlicher Länge“ nachgewiesen werden, auf denen junge Mädchen zwischen fünf und etwa elf Jahren alle erdenklichen sexuellen Praktiken mit Erwachsenen ausüben mussten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung Mitte Januar 2009 wurden CD-Roms mit weiterem Material genauso schmutzigen Inhalts sichergestellt. „Ich habe viel über Kinderpornografie gehört. Und ich wollte schauen, ob man wirklich so leicht dran kommt“, gab der Beschuldigte als Begründung an und beteuerte: „Mir war nicht bewusst, dass ich dabei die Daten automatisch auch anderen zur Verfügung stelle.“ Das nahm ihm Richter Berger nicht ab. „Wenn ich eine Tauschbörse einrichte, dann weiß ich, dass ich das auch für andere zugänglich mache. Das sagt doch schon der Name.“

Deutlich weniger ins Gewicht fielen die anderen Vergehen, die dem Geretsrieder zur Last gelegt wurden. Im Mai vergangenen Jahres ließ er drei 13- und 14-jährige Mädchen auf einer Feldstraße bei Peretshofen mit dem Auto seines Vaters fahren – strafbar als Beihilfe zum vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und beim letzten Sommerfest in Geretsried beleidigte er zwei Polizeibeamte. Der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte räumte alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein.

Berger verurteilte den 24-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist und folgte damit dem Antrag von Staatsanwalt Daniel Dorner. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte sich einer Sexualtherapie unterziehen und 200 Stunden soziale Dienste ableisten. (rs)

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