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Kaninchen-Trick: Behörde verbietet Kindern den Applaus

Kaninchen-Trick: Behörde verbietet Kindern den Applaus

Augsburg - Was für eine Bürokraten-Posse! Zauberer Hardy darf seinen Kaninchen-Trick nur zeigen, wenn nicht applaudiert wird.

© dpa

Zauberer Hardy

In der Welt der Zauberwesen dürfen die alles. Da tragen Hexen ihre Katzen ungestraft auf der Schulter herum oder Magier bewerfen sich mit Giftschlangen. Ohne dass jemand mit einem „So geht des fei ned“ einschreitet. Das Zaubern in der wirklichen Welt erweist sich als viel komplizierter: Diese wird schließlich verwaltet.

„Das gleiche Tier darf maximal bei zwei Vorstellungen täglich zur Schau gestellt werden.“ „Ein Beklopfen oder Schütteln der Behältnisse, in denen sich die Tiere befinden (z. B. im Zylinder) ist untersagt.“ „Das Publikum ist vor Beginn der Darbietung darauf hinzuweisen, dass laute Geräusche (z. B. Applaus etc.) zu vermeiden sind. Ebenso ist die Verwendung von Blitzlicht bei möglichen Fotoaufnahmen während der Zuschaustellung des Tieres zu vermeiden.“ „Insbesondere muss den Tieren ständig frisches Trinkwasser sowie (Rauh)-Futter zu Verfügung stehen. Hiervon ausgenommen ist der Zeitraum der Zurschaustellung (Zauberkunststück) …“

Auszüge aus dem Bescheid, mit dem Hardy den Kaninchen-Trick erlaubt wird, allerdings nur unter zahlreichen Auflagen

Der Kaninchen-Trick von Zauberer Hardy (61) aus Augsburg ist seit über 40 Jahren absoluter Höhe- wie Schlusspunkt der Show, die er vorrangig in Grund- und Vorschulen zeigt. Oft sind ganze Turnhallen voll, der Magier, der bürgerlich Erhard Smutny heißt, schätzt, „dass mich drei Millionen Kinder gesehen haben“. Man kann sich gut vorstellen, was da im Raum los ist, wenn Kaninchen „Micky“ aus dem Nichts auftaucht. Süß. Hardy: „Eines der Kinder darf das flauschige Kaninchen dann noch stellvertretend für alle streicheln.“
Eines dürfen allerdings alle im Saal nicht mehr: Klatschen! Denn dies hat das Veterinäramt der Stadt Augsburg per Bescheid (Kosten: 184 Euro) verboten. Außerdem muss der Zauberer auch noch ein paar andere Auflagen beachten. Vorangegangen war die Anzeige einer selbst ernannten Tierschützerin. Kurios: Diese hatte nur einen Zauberkasten von Hardy gesehen und wegen des darauf abgebildeten weißen Tieres das Amt eingeschaltet. Zwei Frauen vom Amt besuchten nun den Augsburger und hatten viele Fragen im Kopf: Wie lebt das Tier, wie funktioniert der Trick, wie wird dabei Micky in der Hand gehalten. Alles schien nach der zweistündigen Befragung inklusive Privatvorführung paletti. Doch das war – Simsalabim – eine Illusion.

Denn mit Bescheid vom 6. September werden dem Zauberer nun zig Auflagen gemacht. Die Behörde beruft sich dabei aufs Tierschutzgesetz, wonach jeder, der Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellt, eine Erlaubnis braucht. Das Amt kann dazu Auflagen fordern, die durchaus ja auch sinnvoll sind. Doch auch in puncto Kaninchen-Trick? „Das Publikum ist vor Beginn der Darbietung darauf hinzuweisen, dass laute Geräusche ­ (z. B. Applaus) zu vermeiden sind“, heißt es in dem fünfseitigen Bescheid unter Punkt 5. Oder unter Punkt 7: „Die Umgebungstemperatur darf grundsätzlich 30 Grad Celsius nicht überschreiten“. Eine Hitze, die erfahrungsgemäß eher selten in Grundschulen herrscht … Für Hardy besonders ärgerlich: Im jedem Ort, den er künftig besucht, muss er zwei Wochen vorher das zuständige Veterinäramt informieren, dass er bald zaubern wird. Hardy schüttelt den Kopf. „Wie soll ich das machen? Oft stehen Termine kurzfristig fest?“

Das Amt vertritt gegenüber der Augsburger Allgemeinen den Standpunkt, man sei an das Gesetz gebunden und könne keine Ausnahme machen. Auch wenn man keine Bedenken habe, dass Hardy das Tier korrekt behandle. Dieser kommentiert das Vorgehen so: „Sie wissen nicht, was sie tun.“ Er schon: Er wird auch künftig die Kinder verzaubern.

Markus Christandl

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