Höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten gefordert

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    • 14.12.08
    • Bayern
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Höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten gefordert

Nach dem mutmaßlichen Neonazi-Attentat auf den Chef der Passauer Polizei hat die Deutsche Polizeigewerkschaft höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten gefordert.

Ein Polizeiauto steht am Sonntag vor dem Haus von Polizeidirektor Mannichl in Fürstenzell (Niederbayern). Mannichl ist vermutlich von einem Rechtsextremisten niedergestochen und schwer verletzt worden.

© dpa

Ein Polizeiauto steht am Sonntag vor dem Haus von Polizeidirektor Mannichl in Fürstenzell (Niederbayern). Mannichl ist vermutlich von einem Rechtsextremisten niedergestochen und schwer verletzt worden.

Jede Gewalttat gegen einen Polizisten müsse eine Haftstrafe nach sich ziehen, sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur dpa in München. “Wir müssen Gewalt gegen Polizisten tabuisieren.“ Früher seien Angriffe auf Polizisten ein solches Tabu gewesen, inzwischen aber alltäglich geworden, weil die Hemmschwelle bei den Tätern immer weiter sinke.

In den vergangenen fünf Jahren sei die Zahl der Angriffe von 20 000 auf 27 000 pro Jahr gestiegen. Im Strafgesetz sei für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nur eine Strafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. “Damit werden Angriffe auf Polizisten im Strafgesetz genauso behandelt wie Fischwilderei“, sagte Wendt.

Allein in Berlin würden täglich neun Polizisten attackiert, drei davon erlitten Verletzungen. “Polizisten werden scheinbar grundlos angegriffen und zusammengeschlagen“, sagte er. Einen Angriff außerhalb des Dienstes wie in Passau habe es aber noch nie gegeben. “Dass in die Privatsphäre eines Polizisten eingedrungen wird, haben wir bis jetzt noch nie erlebt.“

Nun müsse umso stärker darauf geachtet werden, Informationen über Polizisten nicht preiszugeben. Der Plan, Beamte in Berlin mit Namensschildern auszustatten, sei daher vollkommen kontraproduktiv. Es müsse alles getan werden, um das Leben der Polizisten zu schützen. “Dazu gehört auch, dass der Dienstherr nicht selbst die Namen bekannt gibt.“ Die Beamten seien von sich aus stets darauf bedacht, ihre Privatsphäre zu schützen und würden beispielsweise als Zeugen in Gerichtsverfahren nie ihre private Adresse nennen.

Quelle: DPA

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