Strafanzeige: Polizeihauptkommissar zeigt 5-Jährige an

Hauptkommissar zeigt 5-Jährige an

516.08.09|Bayern|1 KommentarFacebook
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Traunstein - Ein Polizeihauptkommissar hat gegen ein 5-jähriges Mädchen Strafanzeige gestellt. Es geht um Spucke auf seinem Fahrzeug und einen Stinkefinger.

© dpa

Strafanzeige wegen Stinkefinger: Das Mädchen ist zwar mit fünf Jahren meilenweit von der Strafmündigkeit entfernt, aber was soll’s?

Die weiß-blaue Idylle könnte hier perfekter nicht sein. Doch wo die Wiesen in Hügel übergehen, sich diese abrupt in die Berge schieben, hat sich ein ganz und gar nicht idyllischer Streit entwickelt. Die Beteiligten: Ein Polizeihauptkommissar aus dem Chiemgau und dessen Nachbarsdirndl im unschuldigen Kindergartenalter von fünf Jahren.

Der Schandi fühlt sich von der Kleinen beleidigt und hat bar jeglichen Fachwissens über Strafmündigkeit die Kollegen eingeschaltet: Strafanzeige !

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Die unselige Geschichte beginnt, als Maria (Name geändert) mit dem Sohn des Polizisten spielt. Wie üblich im Kindergartenalter läuft das Spiel nicht immer glatt ab. Bei einer dieser Auseinandersetzungen soll die damals erst Vierjährige das Auto des Beamten angespuckt haben – „jetza host’ as, ellerbätsch“!

Polizeihauptkommissar Wolfgang M. (Name ebenfalls geändert) soll das nicht witzig gefunden haben: Laut Roland Netzer, dem Traunsteiner Anwalt von Marias Eltern, soll er sich Zugang zum Nachbarhaus verschafft, dort das Kind im Beisein der Oma angeschrien und im Wiederholungsfall Prügel angedroht haben.

Gegen diese Darstellung wehrt sich der Beschuldigte entschieden – und zwar in einer Stellungnahme an das eingeschaltete Bayerische Innenministerium. Dann aber folgte laut dem Anwalt der Familie die nächste Tat des Mädchens: Maria zeigt Wolfgang M. angeblich den Stinkefinger. Der Vorfall passiert zirka fünf Wochen nach dem Spucken.

Das Mädchen ist zwar mit nunmehr fünf Jahren noch immer meilenweit von der Strafmündigkeit entfernt, aber was soll’s? Polizeihauptkommissar M. macht jedenfalls die Strafanzeige. Dabei glaubt Anwalt Netzer nicht an die böse Geste: „Das ist nicht nachvollziehbar, da das Kind bis dato nicht einmal ansatzweise eine Ahnung hat, was dieses Zeichen bedeutet.“

Egal, denn: Tatsächlich fährt ein Streifenfahrzeug zu Marias Haus. Was nun passiert, davon existieren wiederum zwei Versionen: Die Eltern sagen, eine Polizistin habe das Mädchen wegen des Vorfalls zur Rede gestellt. Die Ordnungshüterin – eine Jugendbeamtin – erklärt in ihrer Stellungnahme, dass das Mädchen beim Besuch nicht anwesend war.

Doch allein die Tatsache, dass wegen des Vorwurfs gegen das Kind ein Streifenfahrzeug vorfährt, ist für Anwalt Netzer ein starkes Stück: „Die Erlebnisse Marias mit der Polizei sind geeignet, das Vertrauen einer Fünfjährigen in diesen Staat und insbesondere seiner Polizei massiv zu erschüttern.“ Zumal der Polizeieinsatz auch eine Meldung an des Jugendamt Traunstein zur Folge gehabt habe. Netzer im Brief ans Innenministerium: „Derartiges Handeln eines Polizeibeamten und einer Dienststelle, die offensichtlich unsinnigen Ansinnen nachkommt, ist nicht hinnehmbar.“ Maria traue sich nun kaum mehr aus dem Haus. Und es gibt weitreichendere Folgen: Den Eltern wurde von einem der örtlichen Sportvereine nahegelegt, Maria aus dem Ski-Training zu nehmen. Einer der Vorstände – man ahnt es – ist nämlich Polizeihauptkommissar Wolfgang M. Und so wundert es nicht, dass der Ski-Abteilungsleiter es nunmehr für „nicht sinnvoll“ hält, „dass ihre Tochter weiterhin bei uns mittrainiert“.
KD

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