023.07.08|Bayern|1 Kommentar
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Augsburg - Der mutmaßliche Entführer der kleinen Ursula Herrmann bleibt weiter hinter Gittern.

© Barz
Werner M., mutmaßlicher Entführer von Ursula Herrmann
Das Landgericht Augsburg lehnte am Mittwoch eine Haftbeschwerde des 58-Jährigen als unbegründet ab. Das Gericht gehe weiter vor von einem dringenden Tatverdacht aus, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel. Der Verdächtige soll 1981 die damals zehnjährige Ursula entführt und in einer im Wald vergrabenen Kiste eingesperrt haben. Das Mädchen erstickte kurz nach der Entführung qualvoll, weil die Belüftung der Kiste nicht funktionierte. Der Anwalt des Beschuldigten kündigte gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde zum Oberlandesgericht nach München an. Es gebe keine eindeutige Spur, die auf den Beschuldigten hinweise.
Als neues Indiz für die Täterschaft des Beschuldigten hatte die Staatsanwaltschaft ein Tonbandgerät vorgelegt, das bei den Erpresseranrufen eingesetzt worden sein soll. Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes sollen an dem Gerät technische Spuren gefunden haben, die sich auch auf den Mitschnitten der neun Erpresseranrufe befinden sollen. Auf ihnen ist jeweils die damalige Erkennungsmelodie des Hörfunksenders Bayern 3 zu hören und danach 30 Sekunden Stille. Die Experten sind überzeugt, dass technische Auffälligkeiten an dem Tonband mit Spuren auf den mitgeschnittenen Anrufen übereinstimmen.
Der Beschuldigte hat dagegen erklärt, er habe das Tonband 2007 auf einem Flohmarkt im Weserbergland gekauft. Dafür gibt es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bislang keine Beweise. Das Tonband war bei dem Verdächtigen im Oktober 2007 bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden. Als weitere Indizien für die Tat kommen für die Staatsanwaltschaft drei Alibis des Beschuldigten für die Tatzeit infrage, die sich nachträglich als falsch erwiesen haben. Sie sollen mit Freunden abgesprochen worden sein. Gegen zwei der Alibi-Geber wird ermittelt, ein dritter ist bereits gestorben. Die Staatsanwaltschaft soll für eine Anklage noch weitere Indizien gegen den Verdächtigen für eine Täterschaft besitzen, die bislang der Öffentlichkeit nicht bekannt sind.
Quelle: DPA

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