129.05.08|Bayern|2 Kommentare
|
|Schrift
a /
A||
Der Freistaat ist zum wiederholten Mal mit dem Versuch gescheitert, dem Chef der rechtsextremen DVU seinen Revolver zu verbieten.

© dpa
Gerhard Frey darf seinen Waffenschein behalten.
Nach dem Münchner Verwaltungsgericht bestätigte auch der übergeordnete Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der 75 Jahre alte Verleger des rechten Propagandablatts “National-Zeitung“, Gerhard Frey, seinen Waffenschein behalten darf. Die Richter wiesen in der zweiten Instanz die Berufung des Freistaats ab (Aktenzeichen: 21 BV 07.586). Das Landratsamt München hatte Ende 2005 die Verlängerung des Waffenscheins mit der Begründung abgelehnt, die rechtsextreme DVU verfolge verfassungswidrige Ziele.
Die bayerischen Behörden halten Frey für unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes. Die Richter dagegen kamen zu dem Schluss, dass Frey waffenrechtlich zuverlässig sei. Frey argumentiert seit mehr als einem Jahrzehnt, ihm drohe größere Gefahr für Leib und Leben als der Allgemeinheit. In den siebziger Jahren hatte es Sprengstoffanschläge auf Freys Verlagsgebäude gegeben. 1994 hatte das Bundeskriminalamt Hinweise auf ein geplantes Attentat durch ein ausländisches Terrorkommando.
Das Innenministerium hatte 1994 zum ersten Mal versucht, Frey seinen Waffenschein zu entziehen. Frey klagte jedes Mal und hat sich bislang auch immer durchgesetzt.
Quelle: DPA

Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.