Deggendorf - Unglaublich, aber wahr: Eine 20-Jährige bekam in Deggendorf eine Strafe wegen unnützen Fahrens aufgebrummt. Wie es dazu kam und was im Verkehr erlaubt sowie was verboten ist, lesen Sie hier.

© dpa
Ein Polizist kontrolliert eine Frau (Symbolfoto)
Die Graflinger Straße ist eine der Hauptverkehrsadern in Deggendorf. Sie gilt aber bei der örtlichen Polizei auch als Brennpunkt – wegen Anwohnerbeschwerden über illegale Autorennen. In dieser Gemengelage verfranste sich eine 20-Jährige: Simone Z. erhielt einen Strafzettel wegen „unnützem Hin- und Herfahrens“.
Geht das? Klar geht das! Zugrunde liegt der Paragraf 30, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung – da den jetzt nicht gleich jeder mehr genau im Kopf hat, hier nochmal die Erläuterung: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten (…) Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“
Der Schandi klärte sie über die Beschwerden auf. Ein Polizeisprecher bemerkte, dass durch Überwachung den Tuningfreunden die Freude am Rasen vergehen soll. Die Polizei in Deggendorf hat übrigens notiert, dass die Frau achtmal an der Streife vorbeikam. Und ein kleiner Trost: Sie war nicht die Einzige, die es in dieser Nacht erwischte: Neben ihr traf es sieben weitere Fahrer – alle aus der Zielgruppe, die Anwohnern den Schlaf rauben.
tz
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