209.09.08|Bayern|17 Kommentare
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Augsburg - Ein peinlicher Verbal-Ausrutscher eines Augsburger Staatsanwalts ist nun öffentlich geworden.

© dpa
Reinhard Nemetz, Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, muss sich für einen peinlichen Ausrutscher eines ihm unterstellten Kollegen entschuldigen.
Reinhard Nemetz, der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, ist erkennbar betroffen. Weil einer seiner Staatsanwälte in der Ur-Version einer Anklageschrift formulierte, „dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen“, muss er sich bei dem 44-jährigen Angeklagten entschuldigen, ebenso der betreffende Staatsanwalt.
Nemetz spricht von einem „inakzeptablen und bedauerlichen Fehlverhalten“ und er sagt, der betreffende Staatanwalt sei von dem Verfahren abgezogen worden. Er, Nemetz, habe die Aufgabe an den Abteilungsleiter und seinen Stellvertreter übertragen.
In der offiziellen Anklageschrift ist die peinliche Formulierung nicht zu lesen, wohl aber in einer Version, die dem 44-jährigen Angeklagten zugestellt wurde. Das kam so: Der Anklagevertreter hatte in einer ersten Version die Anklage mittels eines Spracherkennungsprogrammes diktiert. Als er merkte, dass seine unpassende Formulierung in Schriftform umgesetzt war, korrigierte er diese. Doch beim Versand ist die versehentlich gespeicherte „Ur-Version“ zugestellt worden.
Noch am Montagabend gegen 21 Uhr saß Nemetz am Schreibtisch und formulierte ein Entschuldigungsschreiben an den 44-jährigen Angeklagten. „So etwas darf nicht passieren“, erklärt der Behördenleiter, der gleichzeitig seine aus 45 Staatsanwälten bestehende Mannschaft gegen pauschale Angriffe in Schutz nimmt. Nicht „die Augsburger Staatsanwaltschaft, sondern ein Staatsanwalt“ habe einen Fehler gemacht.
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen bereits einmal wegen illegaler Einfuhr von geschützten Schildkröten verurteilten Mann aus Augsburg. Dieser muss sich wegen eines Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen erneut vor dem Amtsgericht verantworten. Über 180 streng geschützte griechische Landschildkröten soll er im Juni 2006 nach Deutschland ohne die erforderliche Genehmigung eingeführt haben. Der Prozess war am Montag nach nur wenigen Minuten bis Februar 2009 ausgesetzt worden, da nach Angaben des Amtsgerichts noch Zeugen aus Ungarn geladen werden müssen. Die Fortsetzung des Verfahrens ist für den 23. Januar 2009 geplant.
Quelle: tz

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